Kultur ist für die Stadt Landsberg am Lech unverzichtbar. Sie bereichert und belebt das tägliche Leben und prägt das gesellschaftliche Miteinander. Manche kulturelle Projekte lassen sich jedoch nicht kostendeckend verwirklichen. Diese kulturellen Veranstaltungen unterstützt die Stadt Landsberg am Lech im Rahmen der Kulturförderrichtlinien. Eine Übersicht der geförderten Projekte 2019/20 finden Sie hier...
Ein Bericht des BR über die Kulturförderung u.a. in Landsberg vom 02.12.2020, lesen Sie hier...
Pressemitteilung vom 08.07.2020
Kulturförderung wird weiter optimiert – Antragsfristen werden verlängert
Die Stadt Landsberg am Lech ist sich der gesellschaftlichen Bedeutung von Kunst und Kultur gerade in krisenbedingten Zeiten bewusst. Obwohl die Corona-Pandemie viele Vorhaben gestoppt hat, waren
sich in der letzten Sitzung des Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss alle Beteiligten einig, keine gravierenden Einschnitte vorzunehmen, sondern- soweit wie derzeit möglich- Kulturschaffenden
entgegen zu kommen.
Neben zahlreichen Aktivitäten, welche die Stadt selbst initiiert, bereichern Künstlerinnen und Künstler mit eigenen Vorhaben, Ideen und ihrer Kreativität das kulturelle Leben Landsbergs. Ihre
Projekte lassen sich oftmals nicht ohne eine fördernde Unterstützung verwirklichen. Deshalb wurde einstimmig eine große Hürde aus dem Weg geräumt. Die bisher geltende Abgabefrist für eine
städtische Förderung von Projekten in einer Höhe über 2.500 Euro wurde vom 15. Juni auf den 15. Oktober verlegt. Diese Fristverlängerung entspricht der Antragsfrist des Kulturfonds Bayern und dem
Bezirk Oberbayern und bedeutet für Antragssteller eine Erleichterung und Zeitgewinn.
Weiterhin ganzjährig und ohne Fristenregelung können bei der Stadt Landsberg am Lech Förderungen beantragt werden, die eine Fördersumme von 2.500 Euro nicht überschreiten. Für 2020 steht noch ein
Teil der städtischen Kulturförderungmittel zur Verfügung.
Die Kulturförderrichtlinien, die Antragsformulare und weitere Informationen sind unter www.kulturinlandsberg.de abrufbar, sowie auf den Flyern die in den städtischen Einrichtungen
ausliegen.
Einigkeit bestand unter den Mitgliedern des Kulturausschusses auch darin, weitere mögliche Änderungen der Kulturrichtlinien nicht aus dem Auge zu lassen und gegebenenfalls Anpassungen
vorzunehmen.
Sie sind Künstler(in) oder Kulturschaffende(r), ein kulturell tätiger Verein oder ein Ensemble?
Sie leben in Stadt oder Landkreis Landsberg am Lech oder haben einen besonderen Bezug zur Stadt?
Sie planen ein Projekt, eine Ausstellung, eine Aufführung?
Hier finden Sie Informationen über städtische Fördermöglichkeiten.
Wie kann gefördert werden?
Was kann gefördert werden?
Es werden öffentliche kulturelle Nonprofit-Veranstaltungen und Projekte gefördert,
Die Stadt Landsberg am Lech legt dabei besonderen Wert auf:
Wichtig: Projektbeginn erst nach Antragstellung!
Höhe der Zuwendung
Die Förderung beträgt in der Regel 30%. der zuwendungsfähigen Kosten, maximal aber 2500,00 Euro. Diese Förderung kann ganzjährig, spätestens jedoch acht Wochen vor Projektstart beantragt werden.
Bei Veranstaltungen und Projekten, die einen Förderbedarf von mehr als 2500,00 Euro vorsehen, ist eine Einzelbewilligung des Förderantrages ausschließlich durch den Bildungs- Sozial- und Kulturausschuss des Stadtrats möglich. Dieser Antrag ist spätestens bis zum 15. Oktober für das folgende Jahr zu stellen.
Verfahren, Formalien und „Kleingedrucktes“
Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, können Sie das unten angefügte Formblatt sowie die Kulturförderrichtlinien mit allen Informationen herunterladen oder bei uns im Kulturbüro
abholen
(mo – fr 8 – 12 Uhr). Dort stehen wir auch gerne für Fragen oder weitere Informationen zur Verfügung.
Links zu weiteren Fördermöglichkeiten
Unterlagen zur Kunst- und Kulturförderung in Landsberg am Lech zum Download