Kulturförderung

Kultur ist für die Stadt Landsberg am Lech unverzichtbar. Sie bereichert und belebt das tägliche Leben und prägt das gesellschaftliche Miteinander. Manche kulturelle Projekte lassen sich jedoch nicht kostendeckend verwirklichen. Diese kulturellen Veranstaltungen unterstützt die Stadt Landsberg am Lech im Rahmen der Kulturförderrichtlinien.

 

Eine Übersicht der geförderten Projekte seit 2019 finden Sie hier...

 

Alle Formulare zum Download finden Sie weiter unten auf der Seite.

Förderung kultureller Veranstaltungen und Projekte

in der Stadt Landsberg am Lech

 

Sie sind Künstler(in)  oder Kulturschaffende(r), ein kulturell tätiger Verein oder ein Ensemble?

Sie leben in Stadt oder Landkreis Landsberg am Lech oder haben einen besonderen Bezug zur Stadt?

Sie planen ein Projekt, eine Ausstellung, eine Aufführung?

Hier finden Sie Informationen über städtische Fördermöglichkeiten.

 

Wie kann gefördert werden?

  • finanzielle Zuschüsse für Kulturprojekte als Defizitausgleich
  • Gewährung von Sach- bzw. Personalleistungen
  • Bereitstellung städtischer Räumlichkeiten oder Einrichtungen

 

Was kann gefördert werden?

Es werden öffentliche kulturelle Nonprofit-Veranstaltungen und Projekte gefördert,

  • die eine wesentliche Bereicherung des Kulturlebens in Landsberg am Lech darstellen und
  • das städtische Kulturangebot ergänzen und
  • in der Stadt Landsberg am Lech stattfinden

Die Stadt Landsberg am Lech legt dabei besonderen Wert auf:

  • neuartige künstlerische Ansätze oder spartenübergreifende Projekte
  • qualitativ herausragende Projekte, Initiativen und Sonderthemen
  • Projekte mit integrativem oder inklusivem Charakter
  • Projekte, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bevorzugt ansprechen oder einen  generationenübergreifenden Ansatz verfolgen
  • Projekte, denen ein besonderes bürgerschaftliches Engagement zugrunde liegt
  • Projekte und Vorhaben, die eine größtmögliche soziale Teilhabe garantieren
  • Projekte der kulturellen Bildung, die in Kooperation mit verschiedenen Kulturträgern durchgeführt werden und die über das reguläre Programm der beteiligten Einrichtungen hinaus besondere Impulse und Innovationen entwickeln

 

Wichtig: Projektbeginn erst nach Antragstellung!

 

Höhe der Zuwendung

Die Förderung beträgt in der Regel 30% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal aber 2500,00 Euro. Diese Förderung kann ganzjährig, spätestens jedoch acht Wochen vor Projektstart beantragt werden.

Bei Veranstaltungen und Projekten, die einen Förderbedarf von mehr als 2500,00 Euro vorsehen, ist eine Einzelbewilligung des Förderantrages ausschließlich durch den Bildungs- Sozial- und Kulturausschuss des Stadtrats möglich. Dieser Antrag ist spätestens bis zum 15. Oktober für das folgende Jahr zu stellen.

 

Verfahren, Formalien und „Kleingedrucktes“

Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, können Sie das unten angefügte Formblatt sowie die Kulturförderrichtlinien mit allen Informationen herunterladen oder bei uns im Kulturbüro abholen
(mo – fr 8 – 12 Uhr). Dort stehen wir auch gerne für Fragen oder weitere Informationen zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch anrufen, Tel. 08191-128-307

 

 

Links zu weiteren Fördermöglichkeiten

 

Unterlagen zur Kunst- und Kulturförderung in Landsberg am Lech zum Download

bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte und lesbare Formulare bearbeiten können. Für Rückfragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung. Mo - Do 9 - 12 Uhr unter 128-307

 

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Informationen Kulturförderung.pdf
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Förderrichtlinie Kulturelle Veranstaltun
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Förderantrag
Antrag Kulturförderung.pdf
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Verwendungsnachweis.pdf
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